Blitzer und Radargerät: Können sie sich irren und wie kann das überprüft werden?

Sind Fehlermessungen möglich?

Die Tempomessungen auf den Schweizer Strassen sind recht zuverlässig. Dennoch

sind Fehler bei Blitzer- und Radargeräten nicht auszuschliessen. Die Geräte können defekt sein,

Kalibrierungsfehler aufweisen, der Beamte, der das Gerät bedient, verfügt nicht über die entsprechende Ausbildung oder die Regeln sind für den Standort von Blitzern- und Radargeräten nicht befolgt worden. Falls der Polizeibeamte zudem ohne die Zustimmung des Eigentümers das Gerät auf Privatgrund platziert hat, wäre das ein weiterer Formfehler, der die gesamte Kontrolle rechtswidrig macht.

Wie kann Radar-Messung überprüft werden?

Damit Fehlermessungen erkannt werden, ist es ratsam, eine Überprüfung der Messeinrichtung vornehmen zu lassen.

In einem 1. Schritt muss schriftlich eine Kopie des Protokolls der Kontrolleinrichtungen bei der Polizei oder der Strafverfolgungsbehörden angefordert werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Messung durchgeführt worden ist. Das Protokoll muss die folgenden Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit, Ort der Messung, die kontrollierte Fahrtrichtung und die angezeigte Höchstgeschwindigkeit. Ebenso muss der Typ des Messgeräts bekannt sein, seine Kontrollnummer, das Datum der letzten Eichung und Auskunft über die für die Kontrolle verantwortliche Person geben. Der Standort des Radars kann die Messung verfälschen aufgrund einer starken Kurve oder Metallgegenständen in der unmittelbaren Nähe. Mit diesen Daten können die gröbsten Fehler eine Messstation identifiziert werden.

Wird Bussgeldentscheid aufgehoben?

Bei ungerechter Messung können einfache Bussgelder komplett aufgehoben werden. Aufgrund der Schwere der Geschwindigkeitsüberschreitung findet eine Interessenabwägung statt. Bei technischen Fehlern hängt es von den Umständen ab. Das Bundesgericht musste einen Fall eines Fahrers beurteilen, der mit 61 km/h knapp über dem Raser-Schwellenwert von 60 km/h geblitzt worden ist. Weil das Gerät in einer kurvigen Strasse aufgestellt war und die Kurve die Messung beeinflusst haben könnte, wurde die Strafe zwar nicht aufgehoben, sondern in einen gewöhnlichen Verstoss umgewandelt. Es ist also in jedem Fall genau abzuklären, in welchem Fall es sich lohnt, eine Tempobusse anzufechten. Sonst ist das Verfahren zum Voraus chancenlos und erst noch teuer.

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